Rettungswesten Mann über Bord!

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Feststoffwesten und aufblasbare Westen (Rettungswesten)

Alles über Rettungswesten

Feststoffwesten und aufblasbare Westen (Rettungswesten)

Rettungswesten – im Volksmund fälschlicherweise auch Schwimmwesten genannt – sind in den unterschiedlichsten Ausführungen und Sicherheitsklassen erhältlich, so der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR).

Man unterscheidet nach Angabne des FSR zwei Haupt-Bauarten:

1. Feststoffwesten, bei denen der Auftriebskörper aus geschlossenzelligem Schaum besteht. Sie haben den Vorteil, dass der Auftrieb im Bedarfsfall nicht erst erzeugt werden muss, sondern permanent vorhanden ist. Moderne Feststoffwesten sind dabei so gut geschnitten, dass sie ihren Träger bei Bewegungen nicht besonders behindern.

2. Aufblasbare Rettungswesten, deren Schwimmkörper erst im Einsatzfall mit Gas gefüllt werden und so den Auftrieb erzeugen. Ihre größten Vorzüge sind Handlichkeit, Tragekomfort und hoher Auftrieb. Aufblasbare Westen unterteilen sich wiederum in solche, die per Hand ausgelöst werden und jene, die sich beim Kontakt mit dem Wasser automatisch aufblasen.

Alle Rettungswesten haben die gleiche Aufgabe: Sie sollen den Kopf des Verunglückten über der Wasseroberfläche halten; nach Möglichkeit auch dann, wenn er nicht bei Bewusstsein ist. Sie sollen das Drehen des Verunglückten in eine sichere Rückenlage unterstützen.
Je nach Bekleidung, zum Beispiel bei Schutzkleidung für schweres Wetter, ist dies nur durch hohen Auftrieb zu erreichen.

Westen, die dies aufgrund der Bauart und Anordnung der Auftriebskörper nicht erreichen können, werden als Schwimmhilfen bezeichnet. Sie werden bevorzugt von Surfern, Kanuten und Wasserskiläufern eingesetzt, die nach dem Fall ins Wasser lediglich mit weniger Mühen schwimmen wollen.

Für Rettungswesten gelten seit dem 1.07.1995 EU-einheitliche Vorschriften für die Zulassung und den Verkauf.

In der EU zugelassene Rettungswesten für den Wassersportbereich sind mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Der Hersteller muss auf Anfrage eine Konformitätserklärung abgeben, die die rechtmäßige Kennzeichnung des Produktes bestätigt.

Die altbewährten Normen DIN EN 393 bis 399 für Rettungsweste und Schwimmhilfe wurden zum Dezember 2006 durch eine neue Normen-Reihe DIN EN ISO 12402 abgelöst.
Nach der alten Norm zugelassene Rettungswesten dürfen weiter in den Verkehr gebracht werden sofern an ihnen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Das Normenpaket DIN EN ISO12.402 gliedert sich in folgende Teile:

• Teil 1 beschreibt Rettungswesten als PSA für Seegehende Schiffe (SOLAS)
• Teil 2 entspricht der bisherigen EN 399 – 275 Newton Rettungswesten,
• Teil 3 entspricht der bisherigen EN 396 – 150 Newton Rettungswesten
• Teil 4 entspricht der bisherigen EN 395 – 100 Newton Rettungswesten.
• Teil 5 entspricht der bisherigen EN 393 – 50 Newton Schwimmhilfen,
• Teil 6 eröffnet die Möglichkeit spezieller Zulassungen, wie z. B. Rettungsweste für die Feuerwehr, SAR Kräfte und Katastrophenschutz.
• Teil 7 eröffnet eine umfangreiche Vorzertifizierung von Werkstoffen und Komponenten.
• Teil 8 umfasst die Zubehörteile- wie bisher die EN 394 -.
• Teil 9 beinhaltet die erforderlichen Prüfverfahren
• Teil 10 ist ein Leitfaden zur Anwendung und zur Benutzung von Rettungswesten und Schwimmhilfen

Für den Bordbetrieb stellt sich die Frage, inwieweit die vorhandenen Rettungswesten nach den europäischen Normen noch weiter benutzt werden können.

Für im Einsatz befindliche Rettungswesten gibt es keine Ersatzfristen. Die Rettungswesten sind der üblichen Sachkundigenprüfung und Wartung durch den Hersteller oder einer Wartungsstation zu unterziehen. Ein Ersatz mit einer Rettungsweste nach den neuen Normen wird dann erfolgen, wenn die zur Prüfung anstehende Rettungsweste gravierende Schäden aufweist, beziehungsweise wenn die Lebensdauer erreicht ist.

Je nach Art der Kleidung kann es erforderlich sein, auch an und
auf geschützten Gewässern Rettungswesten der Klasse DIN EN ISO 12402-2 (275 Newton) zu tragen. Sie drehen auch wasserdicht eingepackte Segler halbwegs sicher in die ohnmachtssichere Lage.

Nie ohne Licht

 Licht und Spraycap sollten dabei sein

Rettungswesten, die auf Hochseeyachten benutzt werden, sollten unbedingt mit Sprayhauben (Spraycaps) und sowie Lichtern wie Xenon-Blitz oder Leuchten mit Seewasserbatterie ausgestattet sein. Merke: Wer nachts ohne Weste und vor allem ohne Licht in den Bach fällt, ist weg. Denn was man nicht sieht, kann man nicht retten.

Spraycaps verhindern, das sich fliegendes Wasser (Gischt) in der Lunge sammelt. Rettungswesten drehen den MOB nämlich immer in Richtung Wind und See. Sie kann man auch nachrüsten. Im Notfall werden sie über Kopf und Weste gezogen.

Empfehlenswert, je nach Seegebiet: Eine Schussvorrichtung (Signalgeber) für Leuchtkugeln (Nico-Signal, Comet), Knicklichter. Unbedingt das aktuelle Waffengesetz beachten!
Teuer, aber gut: MOB-Funksystem, dass Alarm auslöst, wenn einer weg ist und dann die Suchrichtung per Peilung angibt (ähnlich wie bei Lawinengeräten).

Nur hochseetaugliche Westen verfügen über einen oder zwei Stahlringe, die einerseits als Verschluss dienen, andererseits aber auch die Life-Line (Harness) einpicken lassen. So kann man MOB auch wieder (zum Beispiel mit einem Fall) an Bord winschen.

Serienmäßig sind Rettungswesten meist nur mit einer Pfeife ausgestattet.

 Wartung

Rettungswesten selber warten oder doch besser zum Fachmann?

Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) rät dringend, die Wartungsintervalle einzuhalten:
Selbsttests können die reguläre Wartung bei einer von den Herstellern autorisierten Wartungsstation in keinem Fall ersetzen. Denn dort werden die Rettungswesten intensiven Untersuchungen mit speziellen Geräten unterzogen sowie der turnusmäßige Austausch von Dichtungen und Teilen vorgenommen, den der Endverbraucher nicht ausführen kann. »

Zunächst alle zwei Jahre

Das Wartungsintervall beträgt in den ersten zehn Jahren der Rettungsweste zwei Jahre. Die maximale Lebensdauer einer aufblasbaren Rettungsweste beträgt 15 Jahre, wobei in den letzten fünf Jahren die Rettungsweste jährlich gewartet werden muss.

Danach sollte die Rettungsweste keinesfalls mehr eingesetzt werden, auch nicht als „Reservestück“. Das Material kann nach 15 Jahren derart ermüdet sein, dass die Funktionsfähigkeit nicht länger gewährleistet werden kann. « Diese Westen sollten entsorgt werden », so der FSR.

Rettungsweste im Flugzeug – eigentlich erlaubt

Rettungswesten im Flieger: CO2-Patronen im Fluggepäck amtlich erlaubt

Dürfen aufblasbare Rettungswesten und Kohlendioxid-Patronen im Fluggepäck mitgenommen werden? Während die Airlines oder das Sicherheistpersonal am Boden das oft sehr rigide ablehnen, vertritt das Luftfahrtbundesamt (LBA) eine andere Auffassung: Die für die Sicherheit zuständige Bundesbehörde stellte klar: Die Mitnahme von „zwei kleinen Kohlendioxidzylindern“ im beziehungsweise als Passagiergepäck ist amtlicherseits erlaubt. Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) freut sich über diese deutliche Aussage: „Wer in fernen Revieren chartern, aber dabei nicht auf seine bewährte Rettungsweste verzichten möchte, hat ein gutes Argument mehr für die Gespräche mit den Airlines.“

Jedoch hat die Sache einen Pferdefuß: Einfordern können die Wassersportler diese Erlaubnis nicht. Denn das LBA weist auch darauf hin, dass die Entscheidung letztendlich doch bei den Airlines liegt. Das LBA bezog sich dabei auf die internationalen Abkommen ICAO T.I Part 8 / Chapter 1.1.2 m) beziehungsweise IATA-DGR Tab. 2.3.A.

FSR: „Die verschiedenen Airlines haben da unterschiedliche Ansichten. Während einige die Problematik ähnlich gelassen betrachten wie das LBA, verhalten sich andere Gesellschaften Wassersportlern gegenüber nicht entgegenkommend. Da kann man den Fluggästen nur raten, das Geld für die Tickets bei der richtigen Gesellschaft auszugeben.“ Generell gelte der Tipp, schon im Vorfeld Kontakt zur Airline zu suchen und den Wunsch nach Mitnahme seiner persönlichen Schutzausrüstung zu äußern. Eine Klärung und schriftliche Erlaubnis des Sicherheitspersonals per Fax könne meistens Ärger kurz vor Abflug vermeiden.

„Auf jeden Fall kann sich das Airline-Personal bei der Begründung der Ablehnung nicht mit einer fehlenden amtlichen Erlaubnis herausreden. Denn diese Zustimmung des LBA ist eindeutig gegeben“, so der FSR.

In punkto Definition von „kleinen“ Kohlendioxidzylindern gab das LBA in Absprache mit der Bundesanstalt für Materialforschung die Empfehlung ab, dass Patronen mit einem Füllgewicht von bis zu 60 Gramm beziehungsweise 120 Milliliter Kohlendioxid akzeptabel sind.

Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser sind zu bekommen unter www.fsr.de.com.

Neu: Rettungsweste mit Seenotsender

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Scout 3D-Rettungsweste mit integriertem Seenotsender für 121.5 MHz. Rettungswesten müssen regelmäßig gewartet werden. Die nächste Wartung ist dem TÜV-ähnlichen Aufkleber zu entnehmen.
Ein integrierter Seenotsender mit Peilantenne macht die Rettungsweste Secumar Scout sicherer. Denn so wird im Ernstfall ein Träger dieser Weste problemlos von einem darauf abgestimmten Empfänger an Bord geortet und kann schneller gerettet werden. Der Seenotsender arbeitet mit einer hohen Ausgangsleistung von 2 W auf der Frequenz von 121.5 MHz, wird automatisch aktiviert. Der Seenotsender ist so auf dem Auftriebskörper platziert, dass die Sendeantenne immer dann weit über dem Wasser steht, wenn die Weste im Notfall aufgeblasen ist.

Bei der Secumar Scout handelt es sich um eine Rettungsweste der 275 N Klasse, die mit einer 60g CO2 Patrone ein Auftriebsvolumen von fast 300 N aufbringt. Die Rettungsweste verfügt über den in dieser Klasse üblichen Secumar-Standard wie Sprayschutzhaube, Ein-Indikator-Automatic hinter Kontrollfenster, 2-Tasten-Zentral-Edelstahlverschluss und integrierten Lifebelt.

Kosten für die Weste SCOUT 275 3D mit PLB : etwa 1098 Euro. Das Peilsystem (Notfunksystem 2-Band Directon Finder; Peilantenne, 10 m. Kabel) schlägt mit etwa 5465 Euro zu Buche (Herstellerangaben).

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